Sie sind Geschädigter in einem Verkehrsunfall oder haben eine Ordnungswidrigkeit begangen?
Nach einem Verkehrsunfall mache ich für Sie Ihre Schadens- und Schmerzensgeldansprüche ggü. dem Haftpflichtversicherer geltend. Neben den allg. bekannten Schadenspositionen wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten werden in der Regel auch die Kosten eines Sachverständigen und Ihres Rechtsanwaltes übernommen.
Ihnen wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder eine -straftat vorgeworfen?
In Ihrem Namen werde ich zunächst Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen die weitere Vertretung und Verteidigung besprechen.
Ferner unterstütze ich Sie in Angelegenheiten des Verkehrsverwaltungsrechts, bspw. beim Erwerb des Führerscheins oder im Verkehrsvertragsrecht, bspw. bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach dem Erwerb eines Kraftfahrzeuges.